Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI

Unter niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten versteht man Maßnahmen zur Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Sozialkompetenz im Sinne des §45 des. 11 Sozialgesetzbuches (SGB XI). Unser Angebot an prakticher Hilfe richtet sich an Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.
 
Der Zusatz "niedrigschwellig" bedeutet, dass die Betreuungsangebote einfach und ohne großen bürokratischen Aufwand in Anspruch zu nehmen sind. Vorrausetzung für diesen Anspruch ist das der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 0 hat. Dies gilt auch für behinderte Kinder mit Pflegegrad. Liegt dieser Bescheid vor können Sie unsere Leistungen buchen.
 
Seit Anfang 2017 werden gemäß §45b SGB XI jedem Patienten, unabhängig vom Pflegegrad, zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich von der Pflegeversicherung an Leistungen zur Verfügung gestellt. Nicht genutzte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Mit der Unterzeichnung einer Abtretungserklärung übernehmen wir gern die Abrechnung der Leistungen für Sie.
 
Unsere Angebote für Sie:
  • Orientierungstraining
  • Gedächntistraining
  • Alltagstraining
  • Beratung pflegender Angehöriger
  • Sturzprävention

Orientierungstraining:

Im Verlauf von verschieden Erkrankungen geht die Orientierung immer mehr verloren. Wenn Pflegebedürftige Störungen aufweisen wie z.B. in der räumlichen, der zeitlichen, der persönlichen und der situativen Orientierung, dann ist dieses Betreuungsangebot genau richtig. Das Training wird natürlich an den verbliebenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen ausgerichtet.

Gedächtnistraining:

Unter Gedächtnistraining versteht man das Üben der einzelnen Gedächtnisbereiche, mit dem Ziel seine Leistungen zu verbessern. Gedächtnistraining kommt im Alter oft zum Einsatz. Da unser Gehirn dann über einen großen Erfahrungsschatz verfügt, wird es oftmals nicht mehr gefordert. Weniger Forderung bedeutet weniger Leistung.

Je nach Grad der Beeinträchtigung des zu Betreuenden, werden von unseren Therapeuten Aufgaben mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad ausgewählt. Auch Gespräche über „früher“ gehören dazu.

Alltagstraining:

Dieses Angebot richtet sich vor allem an Betroffene mit leichten Problemen in der Organisation und im Ablauf des Alltages. Um den Zustand der Selbständigkeit möglichst lange aufrecht zu erhalten, wird Alltagstraining als Hilfsangebot empfohlen. Tätigkeiten des Alltags werden immer wieder „geübt“, um sie durch Routine möglichst lange im Gedächtnis zu behalten.

Beratung pflegender Angehöriger:

Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett. Wir geben Ihnen eine kompetente Beratung, mit denen sich die Hürden zwischen Fürsorge und Überforderung besser meistern lassen.

wie u.a.: Hilfsmittelberatung, Umgang mit der Erkrankung, Durchführung von Transfers, Lagerung von Bettlägerigen, Informationsvermittlung zu Hilfsangeboten

Sturzprävention:

Die Gefahr zu fallen wächst mit zunehmendem Alter. Kraft, Beweglichkeit und Reaktionsvermögen lassen nach. Wer schlechter sieht oder hört, kann sich zudem nicht mehr so gut orientieren. Dazu können einige Medikamente benommen machen. Mit solchen Einschränkungen beginnt oft ein Teufelskreis: Aus Angst zu fallen bewegt sich der Pflegebedürftige weniger. So verlieren die Muskeln aber mit der Zeit an Kraft. Auch das Gleichgewichtsgefühl und die Reaktionsfähigkeit schwinden. Genau hier setzt unser Training an. Individuell zugeschnitten erarbeiten wir, gemeinsam mit Ihnen und dem zu Betreuenden, die Wohnumgebung auf mögliche Sturzgefahren. Danach versuchen wir gemeinsam mit der Betreuungspersonen Lösungsstrategien auszuarbeiten.